Umschulung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit führen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Personen, Objekten, Anlagen und Werten sowie zur Abwehr von Gefahren durch.

Sie arbeiten in erster Linie in Betrieben des Objekt-, Werte- und Personenschutzes bzw. in der Sicherheitsberatung und -schulung. Auch in Flughafenbetrieben oder in Sicherheitsabteilungen von Bahnhöfen und Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sind sie tätig. Darüber hinaus bieten sich unter anderem Beschäftigungsmöglichkeiten im Messe- und Veranstaltungsschutz, bei Verbänden oder im öffentlichen Dienst. Als weitere Arbeitgeber kommen Industriebetriebe wie Kernkraftwerke infrage. Umfangreiche, verschiedenartige Sicherheitsdienstleistungen bieten ein breites Aufgabenspektrum.

Zielgruppe und Ausbildungsinhalt

Arbeitsuchende, Arbeitslose, Wiedereinsteiger die einen Berufsabschluss nachholen möchten, ehemalige Soldaten sowie jeder, der seine berufliche Zukunft in der privaten Sicherheitswirtschaft sieht.

  • Recht
  • Zivilrecht
  • Umgang mit Menschen
  • Dienstkunde
  • Technik
  • Wiso
  • Eigensicherung
  • Bewerbungsunterstützung
  • Tarifkunde
  • Waffenlose Selbstverteidigung
  • Englisch
  • Waffensachkunde
  • Erste Hilfe
  • Brandschutzlehrgang
  • Praktikum

Dauer

Vollzeit – 16 Monate inklusive 3 Monate Praktikum

Abschlüsse

  1. IHK-Berufsabschlusszeugnis Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  2. Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
  3. Ersthelferlehrgang
  4. Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
  5. Brandschutzhelferlehrgang

Zugangsvoraussetzungen

  • Vorlage eines amtlichen Führungszeugnis ohne relevante Einträge
  • Bestehen des Eignungstests
  • Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (bei Bedarf durcheinen entsprechenden Nachweis)
  • Mindestalter 21 Jahre

Förderung

Die Finanzierung kann über den Bildungsgutschein oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen. Hierzu ist eine Rücksprache mit der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Sozialzentrum oder der zuständigen Stelle erforderlich.